Psychotherapie - Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse


Psychotherapeutische Behandlungen sind medizinische Behandlungen und unterliegen damit der vertragsärztlichen Versorgung. Allerdings rechne ich nicht direkt mit der kassenärztlichen Vereinigung ab. Bei gesetzlichen Krankenkassen gibt es jedoch die Möglichkeit einer so genannten außervertraglichen Psychotherapie. Das bedeutet, dass die psychotherapeutische Behandlung in Einzelfällen von den Krankenkassen übernommen wird. Ob Ihre Krankenkasse einer außervertraglichen Psychotherapie zustimmen würde sollte vorab abgeklärt werden. Dabei unterstütze ich Sie gerne. In einem Telefonat ist bereits Vieles zu klären.

 

 

Bei diesem so genannten Kostenerstattungsverfahren werden bei der Krankenkasse zur Beantragung der Kostenübernahme einer Psychotherapie eingereicht:

  • formloser Antrag (vorformuliertes Muster erhalten Sie von mir)
  • Bescheinigung Ihres Arztes über die Notwendigkeit der Psychotherapie (Vordruck erhalten Sie von mir)
  • Nachweis darüber, dass bei 3 Kassentherapeuten keine Psychotherapie innerhalb einer zumutbaren Zeit begonnen werden kann (beinhaltet 3 Telefonate)

Diese Unterlagen senden Sie mir zu und ich leite diese an die Krankenkasse weiter.

 

 

Die Beantragung  erfolgt vom Patienten und Therapeuten gemeinsam. Sie erhalten meinerseits Unterstützung und die notwendigen Formulare, so dass sich die Vorgehensweise als unkompliziert gestaltet und Sie die Psychotherapie zeitnah beginnen können.

 

 

Um das optimale Vorgehen beim Kostenerstattungverfahren zu besprechen, vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch. Dies halte ich auch für wichtig, da ein persönliches Kennenlernen vor einer Psychotherapie sinnvoll ist. Da ein Erstgespräch vor einer Beantragung und damit auch vor einer Bewilligung liegt, berechne ich einmalig 50,- Euro. Dass Ihrem Antrag statt gegeben wird ist mir ein Anliegen.

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