Psychotherapie - Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse


Psychotherapeutische Behandlungen sind medizinische Behandlungen und unterliegen damit der vertragsärztlichen Versorgung. Allerdings rechne ich nicht direkt mit der kassenärztlichen Vereinigung ab. Bei gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gibt es jedoch die Möglichkeit einer so genannten außervertraglichen Psychotherapie. Das bedeutet, dass die psychotherapeutische Behandlung in Einzelfällen von den Krankenkassen übernommen wird. Ob Ihre Krankenkasse einer außervertraglichen Psychotherapie zustimmen würde sollte vorab abgeklärt werden. Dabei unterstütze ich Sie gerne. In einem Telefonat ist bereits Vieles zu klären.

Bei diesem so genannten Kostenerstattungsverfahren werden bei der Krankenkasse zur Beantragung der Kostenübernahme einer Psychotherapie eingereicht:

  • formloser Antrag (vorformuliertes Muster erhalten Sie von mir)
  • Bescheinigung Ihres Arztes über die Notwendigkeit der Psychotherapie (Vordruck erhalten Sie von mir)
  • Nachweis darüber, dass bei 3 Kassentherapeuten keine Psychotherapie innerhalb einer zumutbaren Zeit begonnen werden kann (beinhaltet 3 Telefonate)

Diese Unterlagen senden Sie mir zu und ich leite diese an die Krankenkasse weiter.

 

Die Beantragung  erfolgt vom Patienten und Therapeuten gemeinsam. Sie erhalten meinerseits Unterstützung und die notwendigen Formulare, so dass sich die Vorgehensweise als unkompliziert gestaltet und Sie die Psychotherapie zeitnah beginnen können.

 

Um das optimale Vorgehen beim Kostenerstattungverfahren zu besprechen, vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch. Dies halte ich auch für wichtig, da ein persönliches Kennenlernen vor einer Psychotherapie sinnvoll ist. Da ein Erstgespräch vor einer Beantragung und damit auch vor einer Bewilligung liegt, berechne ich einmalig 50,- Euro. Dass Ihrem Antrag statt gegeben wird ist mir ein Anliegen.

Psychotherapie über Zusatzversicherung absichern


 

Da viele Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden (z.B. bei Zahnbehandlungen oder Heilpraktikerbehandlungen) gibt es die Möglichkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

 

Es ist von dem abgeschlossenen Vertrag abhängig, ob das Honorar von Ihrer privaten Krankenzusatzversicherung übernommen wird und wenn ja in welchem Umfang und in welcher Höhe.

Sie sollten bei Ihrer Krankenkasse folgendes erfragen:

  • ob und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden
  • ob ein Bericht des Therapeuten erforderlich ist
  • welche Unterlagen, Atteste benötigt werden (Fach- oder Hausarzt)
  • wieviel Sitzungen pro Jahr erstattet werden und in welcher Höhe

Das Honorar bezahlen Sie direkt an mich und Sie erhalten eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und erhalten von dieser die Erstattung.

Für weitere Informationen vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch.