Es gibt unterschiedliche Behandler, die Menschen mit psychischen Schwierigkeiten und Leiden behandeln dürfen und entsprechend dafür ausgebildet sind und eine Praxis für Psychotherapie betreiben. An dieser Stelle möchte ich einen Überblick über die verschiedenen Berufsgruppen geben. Fragen dazu beantworte ich Ihnen gerne.
... sind Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Die Psychotherapie ist seit 1994 verpflichtend in die Facharztausbildung der Psychiater mit aufgenommen. Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist abzugrenzen von den beiden anderen psychotherapeutischen Fachärzten, dem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und dem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
... ist ein Psychologe, Arzt oder (Sozial-)Pädagoge, der zusätzlich zu seinem Studium eine Zulassung zur Heilkunde besitzt (Approbation) und Psychotherapie im Sinne des Psychotherapeutengesetzes und der Psychotherapierichtlinien ausüben. Dies umfasst die Diagnose und Behandlung psychischer Beschwerden mit Krankheitswert mittels wissenschaftlich anerkannter Methoden der Psychotherapie. Absolvieren Psychologen die Ausbildung im Sinne des Psychotherapeutengesetztes, dürfen sie sich als Psychologische Psychotherapeuten bezeichnen. Sie sind ausgebildet in einem der Verfahren, die in den Psychotherapierichtlinien aufgeführt sind. Diese beinhalten die Psychoanalytische Psychotherapie (Psychoanalyse), die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie sowie die systemische Psychotherapie.
... ist eine Personen, die ein Studium der Psychologie mit einem Diplom- oder Masterabschluss erfolgreich beendet hat. Der Begriff Psychologe ist rechtlich geschützt und darf nur von der zuvor genannten Personengruppe geführt werden. Psychologen können eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an ihr Studium anschließen, aber auch auf zahlreichen anderen Berufsfeldern tätig werden, wie z. B. in der Wirtschaft, im Personalbereich, in der Forschung, als Verkehrspsychologe, in Beratungsstellen. Ein Psychologe kann eine Psychologische Praxis betreiben, darf sich aber nicht Psychotherapeut nennen. Absolviert er allerdings eine mehrjährige Ausbildung nach den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes, darf er sich Psychologischer Psychotherapeut nennen.
... beschreibt eine Besonderheit des deutschen Gesundheitswesens. Heilpraktiker sind in Deutschland neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befugt, Psychotherapie auszuüben. Seit 1993 kann Psychotherapie auch von Personen ausgeübt werden, denen eine „Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie“ (Heilpraktiker für Psychotherapie) erteilt wurde.
(Quelle: Wikipedia)
Praxisadressen:
Jörn Eglin
Stresemannplatz 4 | Rosenberg 22
24103 Kiel | 24220 Flintbek
Telefon: 0431-38652814 | 04347-9092510
eglin[at]therapeutische-praxis[Punkt]net
Bitte [at] durch @ und [Punkt] durch . ersetzen.
Hinweise zum Coronavirus (Sars-CoV-2):
Wie zur Zeit überall ist das Coronavirus auch in meiner Praxis Thema. Um sich in der Behandlung in meiner Praxis sicher fühlen zu können, möchte ich Ihnen einige Informationen zu meinem Umgang mit dem Virus geben. Grundsätzlich zählt Psychotherapie zu den medizinischen Behandlungsformen, die vereinbarten Termine sind Arztbesuchen gleichgestellt (§72 SGB5) und stellen die medizinische Versorgung sicher. Unabhängig von den Eindämmungsmaßnahmen des Virus muss das Wahrnehmen der Termine sicher gestellt werden; auch wenn es zu der Verhängung einer Ausgangssperre kommen sollte. Dabei setzt Psychotherapie einen Rahmen voraus, in dem sich Patienten sicher fühlen müssen, um eine Beschäftigung mit belastenden Gefühlen, schwierigen Themen, Erfahrungen sowie Gedanken zu ermöglichen. Doch die allgemeine Situation bezüglich des Coronavirus verunsichert. Um diesem entgegen zu wirken, möchte ich Ihnen im Folgenden meine Maßnahmen darlegen:
Es geht um Schutz und Präventivmaßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Der Großteil der Gesellschaft gehört nicht zur "Risikogruppe". Doch dieser Personenkreis (v.a. ältere, vorerkrankte und immungeschwächte Menschen) benötigt Unterstützung sowie Schutz, an dem sich jeder beteiligen kann. Darüber hinaus kann jeder durch eine Sars-CoV-2 Infektion schwer erkranken. Auch kann mit diesen Maßnahmen unser Gesundheitssystem entlastet werden, um eine mögliche Behandlung sicher zu stellen. Die dargestellten Maßnahmen sind mein Beitrag dazu. Bei Fragen wenden Sie sich gerne per E-mail oder Telefon an mich.
Wenn Sie sich weiter informieren möchten, erhalten Sie weitere allgemeine Hinweise unter www.infektionsschutz.de oder Infoblatt als PDF.