Psychotherapie für privat Krankenversicherte


Es ist von dem abgeschlossenen Vertrag abhängig, ob das Honorar von Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen wird, in welchem Umfang und in welcher Höhe.

 

Als privat Krankenversicherte sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse folgendes für die Kostenerstattung erfragen:

  • ob und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden
  • ob ein Bericht des Therapeuten erforderlich ist
  • welche Unterlagen, Atteste benötigt werden (Fach- oder Hausarzt)
  • wieviel Sitzungen pro Jahr erstattet werden und in welcher Höhe

 

Bei Beamten (z.B. Lehrer, Polizisten) zahlt abhängig vom Vertrag die private Krankenversicherung. Von der Beihilfe wird Psychotherapie grundsätzlich bezahlt . Weitere Informationen: siehe Abrechnungsmöglichkeit über die Beihilfe). 

Das Honorar bezahlen Sie als privat Krankenversicherte direkt an mich und Sie erhalten eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und erhalten von dieser die Erstattung.

 

Für weitere Informationen vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch.