Es ist von dem abgeschlossenen Vertrag abhängig, ob das Honorar von Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen wird, in welchem Umfang und in welcher Höhe.
Bei Beamten (z.B. Lehrer, Polizisten) zahlt abhängig vom Vertrag die private Krankenversicherung. Von der Beihilfe wird Psychotherapie grundsätzlich bezahlt . Weitere Informationen: siehe Abrechnungsmöglichkeit über die Beihilfe).
Das Honorar bezahlen Sie als privat Krankenversicherte direkt an mich und Sie erhalten eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein und erhalten von dieser die Erstattung.
Für weitere Informationen vereinbaren Sie bitte ein Erstgespräch.
Praxisadressen:
Jörn Eglin
Stresemannplatz 4 | Rosenberg 22
24103 Kiel | 24220 Flintbek
Telefon: 0172-3678746 | 04347-9092510
eglin[at]therapeutische-praxis[Punkt]net
Bitte [at] durch @ und [Punkt] durch . ersetzen.