Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.
... der Bundeswehr haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden. Der Anspruch auf freie Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen.
... übernimmt die freie Heilfürsorge die Kosten für eine Behandlung. Zu Beginn wird von Ihrem Arzt ein "Rezept" über 5 probatorische Sitzungen ausgestellt. Anschließend erfolgt die Beantragung der eigentlichen Behandlung. Bitte informieren Sie sich im Vorwege über die Kostenübernahmemöglichkeit. Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Geregelt ist die Kostenübernahme in der Verordnung über die Heilfürsorge.
Praxisadressen:
Jörn Eglin
Stresemannplatz 4 | Rosenberg 22
24103 Kiel | 24220 Flintbek
Telefon: 0431-38652814 | 04347-9092510
eglin[at]therapeutische-praxis[Punkt]net
Bitte [at] durch @ und [Punkt] durch . ersetzen.