Psychotherapie über Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen abrechnen


 

Ist die psychische Problematik in einem beruflichen Zusammenhang ausgelöst worden, können die Berufsgenossenschaften/ gesetzlichen Unfallversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Traumata oder Schmerzsyndrome können durch berufliche Belastungen entstehen. In diesen Fällen besteht eine Leistungspflicht der Berufsgenossenschaften/ gesetzlichen Unfallversicherungen.

 

Die Möglichkeiten über die Abrechnung sollten im Vorwege mit der Berufsgenossenschaft besprochen werden. Bei diesem Vorgehen unterstütze ich Sie gerne.