Psychotherapie für Kinder und Jugendliche


Bei einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie Heranwachsende ist es mir ein Anliegen, zeitnah eine Behandlung anbieten zu können. Ist dies einmal nicht möglich, findet eine Weitervermittlung statt.

Praxis für Psychotherapie in Kiel und Flintbek

 

Als Kind zählt im allgemeinen das Säuglingsalter bis hin zum 13. Lebensjahr. Als Jugendlicher zählt man bis bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Heranwachsender ist man bis zum vollendeten 20. Lebensjahr.

  

Anlässe für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, psychotherapeutische Unterstützung zu suchen sind dabei häufig zum Beispiel:

  • Essstörungen (Magersucht, Bulimie, Adipositas)
  • Ängste
  • Depression, "Niedergeschlagenheit", Antriebsschwierigkeiten
  • Unruhe, Gedankenkreisen
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwierigkeiten (z.B. ADHS, ADS)
  • Einnässen/ Einkoten
  • Lernschwierigkeiten
  • Probleme mit anderen Kindern und Jugendlichen
  • Kontakt- und Beziehungsschwierigkeiten
  • Mobbing
  • Probleme im Elternhaus
  • Soziale Unsicherheiten & Auffälligkeiten
  • Impulsives, aufbrausendes und aggressives Verhalten
  • Schlafstörungen: Einschlaf- und Durchschlafprobleme
  • selbstverletzendes Verhalten (z.B. "Schnibbeln, Ritzen")
  • Pubertätskrisen
  • Selbstmordgedanken und Selbsttötungsversuche
  • Übermäßiger PC- Gebrauch
  • Suchtverhalten (z.B Alkohol, Drogen)
  • Auffälliges Verhalten (z.B. Weglaufen, Schule Schwänzen, Stehlen, Lügen)
  • Zwänge, Tics
  • Körperliche Beschwerden ohne medizinischen Befund, z.B. unklare Bauch- und Kopfschmerzen
  • Erziehungsfragen / Eltern-Kind-Beziehung

 

Die psychotherapeutische Behandlung findet bei Kindern mit begleitender Elternarbeit statt. In der Regel finden nach vier Gesprächen mit dem Kind ein Gespräch mit den Eltern statt. Dabei sollten beide Elternteile anwesend sein. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden findet die Behandlung meist ohne Elternarbeit statt.

Manchmal möchten Jugendliche oder Heranwachsende ohne das Wissen ihrer Eltern eine Therapie beginnen. Ab dem 15. Lebensjahr ist eine selbständige Entscheidungsmöglichkeit über eine Behandlung möglich.

Für mich besteht immer Schweigepflicht. Diese gilt auch gegenüber den Eltern. Das bedeutet unter anderem, dass Eltern nicht über vertrauliche Inhalte aus der Behandlung ihrer Kinder informiert werden.