Ambulante Psychotherapie gehören zu den von den Beihilfefestsetzungsstellen anerkannten, notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Sie sind deshalb auch beihilfefähig. Bevor Beamte allerdings eine Psychotherapie finanziert bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Dazu zählt vor allem:
Bei beihilfeberechtigten Personen (v.a. Beamte) wird unter Umständen eine anteilige Kostenübernahme des Honorars im Rahmen von "eingehender Beratung" erstattet. Über die Möglichkeiten der Kostenübernahme sollten Sie sich im Vorwege informieren. Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Praxisadressen:
Jörn Eglin
Stresemannplatz 4 | Rosenberg 22
24103 Kiel | 24220 Flintbek
Telefon: 0431-38652814 | 04347-9092510
eglin[at]therapeutische-praxis[Punkt]net
Bitte [at] durch @ und [Punkt] durch . ersetzen.