Abrechnung der Kosten für eine Psychotherapie für Beihilfeberechtigte


 

 

Ambulante Psychotherapie gehören zu den von den Beihilfefestsetzungsstellen anerkannten, notwendigen und angemessenen Aufwendungen. Sie sind deshalb auch beihilfefähig. Bevor Beamte allerdings eine Psychotherapie finanziert bekommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Dazu zählt vor allem:

  • Beihilfefähigkeit der Psychotherapie setzt eine Indikation/ Diagnose voraus
  • Anerkanntes Psychotherapieverfahren; dazu zählen: tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie
  • Beihilfefähigkeit muss von der Beihilfestelle anerkannt werden
  • Beihilfefähige Dauer der Psychotherapie ist begrenzt

 

Bei beihilfeberechtigten Personen (v.a. Beamte) wird unter Umständen eine anteilige Kostenübernahme des Honorars im Rahmen von "eingehender Beratung" erstattet. Über die Möglichkeiten der Kostenübernahme sollten Sie sich im Vorwege informieren. Dabei unterstütze ich Sie gerne.